Reisebestimmungen für das Europäische Ausland
EU - Impfpass = Heimtierausweis
Ab dem 01.10.2004 gelten für die Ausreise eines Tieres ins
Europäische Ausland neue Bestimmungen.
1. Das Tier erhält einen EU-Impfpass (Heimtierausweis).
Alle
züchterischen Daten müssen beim Tierarzt erfasst werden.
2. Das Tier erhält ein Mikrochip-Implantat
zu dem alle Chipdaten
zusammen mit den Code in den EU-Pass
eingetragen werden müssen.
3. Eine vorzeitige Tollwutimpfung ist die weitere Voraussetzung zur Reise ins Ausland.
Chipcode-
Aufkleber für den Impfpass,
Stammbaum, Gesundheitszeugnis.