Reisebestimmungen für das Europäische Ausland


 

EU - Impfpass = Heimtierausweis

 

 

Ab dem 01.10.2004 gelten für die Ausreise eines Tieres ins Europäische Ausland neue Bestimmungen.
 

1. Das Tier erhält einen EU-Impfpass (Heimtierausweis). Alle züchterischen Daten müssen beim Tierarzt erfasst werden.
 

2. Das Tier erhält ein Mikrochip-Implantat zu dem alle Chipdaten zusammen mit den Code in den EU-Pass

eingetragen werden müssen.
 

3. Eine vorzeitige Tollwutimpfung ist die weitere Voraussetzung zur Reise ins Ausland.

 

 

Chipcode- Aufkleber für den Impfpass,
Stammbaum, Gesundheitszeugnis.

 

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